Steinmetzbetrieb Mandel

Grabmale & Natursteine

Inh.: Dorothea Mandel

Heinrich-Cotta-Straße 4

98590 Zillbach

Tel.: 036848 - 30589/40700

Fax: 036848 - 40687

Mobil: 01712771615

eMail: martinamandel@t-online.de

Internet: www.mandel-natursteine.de

 

 

 

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VERKAUFS- LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  (Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen )

 

Dieser Schriftsatz besteht aus drei Seiten DIN A4 .

 

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen d.h. auch für alle folgenden Geschäfte, gelten ausschließlich nachstehenden Verkaufs – Liefer – und Zahlungsbedingungen, ohne dass es insoweit einer besonderen zusätzlichen Vereinbarung bedarf. Die folgenden Verkaufs – Liefer – und

Zahlungsbedingungen gelten mit Eingehung der Geschäftsverbindung, spätestens mit der Aus-

lieferung der Ware als angenommen . Einkaufsbedingungen der Käufer haben keine Geltung , auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wieder sprechen.

 

1. Angebote/ Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich . Aufträge sind für uns erst bindend , wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind . Nebenabreden müssen ebenfalls schriftlich bestätigt werden , um wirksam zu sein . Schriftliche oder mündliche Erklärungen und Zusicherungen von Vertretern oder Angestellten sind für uns nicht bindend , solange sie nicht von uns schriftlicht bestätigt worden sind . Widersprüche gegen unsere Auftragsbestätigungen gelten nur , wenn sie schriftlich innerhalb 2 Tagen nach Erhalt eingereicht werden .

 1 a)Für Fehler , die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen (z . B . Zeichnungen , Muster oder ungenaue Angaben) ergeben , sowie für

mündlich übermittelte Angaben , haften wir nicht . Jede nachträglich durch den Käufer veranlasste Änderung der Konstruktion , masslicher Art oder in der Ausstattung , wird auf der Basis der entstandenen Kosten berechnet . Diese Änderungen haben in jedem Fall eine Verschiebung des

Liefertermins zur Folge.

 

2. Preise

Sofern in unseren Angeboten oder Preislisten keine andere Preisstellung erfolgt , verstehen sich die abgegebenen Preis in Euro frei Haus , einschl . Verpackung zuzügl. , gesetzl . MWST. innerhalb deutscher Grenze . Evtl.. anfallendes Roll –und Lagergeld oder ähnliche Kosten sind vom Käufer zu tragen . Die Entsorgung des Verpackungsmaterials erfolgt durch den Käufer. Im Falle von Expressgut – oder Postversand auf Veranlassung des Käufers werden die Zusatzkosten gesondert in

Rechnung gestellt , Lieferung ins Ausland frei deutsche Grenze unverzollt und unversteuert . Ersatzteillieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk per Nachnahme . Aufträge , für die feste Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind , werden zu unseren am Tage der Rechnungsstellung geltenden Preisen berechnet . Bei zwischenzeitlichen eingetretenen Lohn – oder Materialpreis – Erhöhungen bzw. Änderung des Mehrwert – Prozentsatzen werden die am Tage der Rechnungsstellung gültigen Sätze zugrunde gelegt.

 

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen , soweit nicht anderes vereinbart , sind zahlbar 10 Tagen ab Rechnungs-

datum. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum befindet sich der Käufer ohne weitere Fristsetzung in Verzug. Nach Ablauf des Zahlungsziels ist der Verkäufer berechtigt das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten . Während des Verzuges sind wir berechtigt , Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank vom Tage der Fälligkeit an zu berechnen . Wir sind nicht verpflichtet , Wechsel anzunehmen . Für den Fall der Annahme gehen

Diskont und alle sonstigen Spesen zu Lasten des Käufers . Die Zahlung gilt erst mit der Einlösung des Wechsels als geleistet und ist nicht Skontofähig . Nur von uns schriftlich anerkannte Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner zur Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen . Auch Mängelrügen jeder Art entbinden ihn nicht von der fristgerechten Begleichung der

Rechnung . Einbehalte sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich . Ergeben sich nach Kaufabschluss vor Lieferung berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers , so können wir auch vom Käufer im Rahmen des Auftragwertes ausreichende Sicherheiten ver-

langen oder vom Vertrag zurücktreten. Treten wir wegen Zahlungsunfähigkeit des Kunden vom Vertrag zurück, machen wir mindestens dreißig Prozent der Kaufsumme als Schadensersatz

geltend. Bei Zahlungsverzug , bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich-sverfahrens oder des Konkurses über das Vermögen des Käufers können wir , ohne vom Vertrag zurückzutreten , Rückgabe der Sache verlangen , wobei die Kosten des Rücktransportes und

sonstige Aufwendungen vom Käufer zu tragen sind . Die Berechnung eines höheren Verzugs-

schadens – etwa dadurch , dass wir Kredite bei Geldinstituten zu höheren Kosten in Anspruch genommen haben – bleibt vorbehalten . Abzüge , die nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind , werden nicht anerkannt . Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbinden uns von jeder weiteren Vertragspflicht aus sämtlichen mit dem Käufer abgeschlossenen Verträgen .

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher , auch künftiger aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstehenden Forderungen aus der Lieferung von zu unserem Vertriebsprogramm gehörenden Artikel oder Erbringung von Leistungen unser Eigentum . Wir sind berechtigt , die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware jederzeit an der Stelle , wo sie sich befindet, zu besichtigen . Machen wir unseren Herausgabeanspruch geltend , so gestattet uns hiermit der Käufer unwiderruflich , die in unserem Eigentum stehenden Waren , gleich ob sie bearbeitet oder unbearbeitet sind , an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten , an dem sich die Waren befinden . Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltens durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag . Wir behalten uns das Eigentum gem . § 445 BGB an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor , bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung ,

insbesondere auch einem etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat , Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns Unverzüglich mitzuteilen . Der Käufer darf die vom Eigentumsvorbehalt noch betroffene Ware nicht mehr im Geschäftsbetrieb weiter veräußern bzw . weiterverarbeiten ; er darf sie weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit übereignen . Der Käufer hat dafür Sorge zutragen, dass die Ware nicht in ihrem Wert bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forder-

ungen gemindert wird. Die Ware ist durch den Käufer gegen Schäden durch höhere Gewalt oder

Elementarschäden zu versichern. Wird unsere Vorbehaltsware zu neuen beweglichen Sachen verarbeitet oder mit uns nicht gehörenden Sachen vermischt oder verbunden , so geschieht das in unserem , uns im übrigen aber nicht verpflichtenden Auftrag ;diese Sache treten somit in unser

Eigentum , evtl . Miteigentum nach §947,948 BGB und werden vom Käufer für uns verwahrt. Bei Weiterveräußerung bzw . Weiterverarbeitung (z .B. Einbau in Immobilien) unseres Eigentums tritt der Käufer in Höhe desjenigen Betrages , mit dem unsere hiermit verwandte Vorbehaltsware vom Käufer in Rechnung gestellt war oder in Sammelrechnungen kalkuliert ist , mit dem Rang vor dem Rest schon jetzt an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet , auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner sowie die oben bezeichneten Beträge an uns anzugeben und die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt , den Schuldner n die Abtretung auch selbst anzuzeigen . Der Käufer ermächtigt den Verkäufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen

Forderungen . Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keine Gebrauch machen solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritte nachkommt . Die

Veräußerungsermächtigung erlischt ohne dass es eines ausdrücklichen Widerrufs bedarf – wenn nicht binnen 10 Tagen nach Ablauf des Zahlungsziels ist . Die Forderungen des Käufers aus der Weiterlieferung (Kauf, Werksvertrag – insbesondere Bauvertrag -, Werklieferungsvertrag oder sonstiger Rechtsgrund) der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten nach Maßgabe des folgenden Absatzes an uns abgetreten , und zwar gleich , ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung bzw . Verbindung oder Vermischung geliefert wird und ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen , ob sie an einen Abnehmer auf einmal oder nur in Teilpartien oder ob sie an mehrere Abnehmer geliefert wird .

 

 

5. Lieferzeit

Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich. Sie beginnen nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Bei Lieferverzug ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb der Nachfrist Lieferung erfolgt ist, entfallen für den Käufer sämtliche Rechte aus dem Verzug. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Ist ein Liefertermin vereinbart und wird dieser vom Käufer hinausgeschoben, so haben wir das Recht, Bezahlung des Betrages der bereits festgestellten Leistung bzw. der bereitgestellten Ware zu verlangen.

 

6. Leistungsvorbehalt

Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt für uns nicht vorhersehbaren Umstände ( z.B. höhere Gewalt, Ausnahmezustand, Anordnungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen aller Art, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- oder Baustoffe)- mögen sie unser Werk oder unsere Unterlieferanten betreffen – gehindert sind und wenn dadurch die Lieferung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Wird die Lieferung nicht unmöglich, so verlängert sich bei Vorliegen eines der oben angegebenen Umstände die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Falls dem Käufer die erfüllungshindernden Umstände nicht bekannt sind, dürfen wir uns auf diese Umstände nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

 

7. Warenrücknahme

Bei Freiwilligen Warenrücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus behalten wir uns weitere Abschläge für Wertminderung vor. Grundsätzlich nehmen wir keine Waren zurück, die für Kunden speziell angefertigt oder beschafft

wurden.

 

8. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand erfolgt je nach Vereinbarung bzw. gemäß Auftragsbestätigung und Preisliste frei Haus oder ab Werk. Mit der Übergabe an eine Spedition oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr- auch bei Franko-, Fob- oder CiF-Geschäften- auf den Käufer über. Die Wahl der Beförderung bleibt uns vorbehalten.

Lademittel (Transportpaletten od. ähnl.) verwenden wir auf Gefahr des Käufers, ohne eine Leihgebühr dafür zu erheben; der Käufer verpflichtet sich, diese kostenlos zu überlassene Lademittel auf Gefahr und Kosten des Käufers zurückzusenden. Für Fehlfrachten haften wir nicht. Wird über versandfertig gemeldete Ware nicht umgehend verfügt, oder kann der Versand durch unverschuldete Umstände nicht erfolgen, tragen wir keine Verantwortung für evtl. Beschädigungen. Der Käufer hat alle durch den verspäteten Versand entstehenden Haupt- und Nebenkosten zu tragen. Für evtl. Transportschäden ist die Liefer –Kontrollvorschrift, die jeder Lieferung beiliegt, zwingend maßgebend.

 

9. Verpackung

Alle Preise gelten einschließlich Verpackung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt die

Lieferung auf Transportgestellen, so müssen diese kostenfrei an uns zurückgeliefert werden. Die Entsorgung des Verpackungsmaterials erfolgt durch den Käufer.

 

10. Mängelrüge und Gewährleistungsansprüche

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Fall die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung und Leistungen unverzüglich zu untersuchen. Mängel-

rügen jeglicher Art müssen innerhalb von 4 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an den Verkäufer unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Die Lieferung darf ohne Zustimmung des Verkäufers nicht weiterverarbeitet bzw. benutzt oder eingebaut werden. Es muss uns Gelegenheit zur Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Weisen wir die Mängelrüge als unbegründet zurück, so verjährt der Gewährleistungsanspruch in 3 Monaten nach schriftlicher Zurückweisung, spätestens jedoch in der gesetzlichen Frist. Die Mängelrüge ist nichtig, wenn ohne unsere Zustimmung an den beanstandeten Lieferungen oder Leistungen Veränderungen durch Dritte vorgenommen wurden oder nicht fachgemäß behandelt, bearbeitet oder montiert worden ist. Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und von uns anerkannt, erfolgt kostenlose Nacharbeit oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Für nicht von uns hergestellte oder bearbeitete Teile, die zur Komplettierung unserer Lieferungen oder Leistungen verwendet werden, gelten Ersatzansprüche nur in dem Umfang, wo solche von den betreffenden Verkäufer aufgrund ihrer Gewährleistungsbestimmungen anerkannt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche erkennen wir nur an, wenn ordnungsgemäße Wartungen durch die von uns zugelassene Fachbetriebe durchgeführt wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufvertrag für unsere Kunden. Gewährleistungs-

ansprüche auf Grund von Materialveränderungen, Materialrissen, Verfärbungen, Ausblühungen aus dem Material, die keine Benachteiligung für die Standsicherheit darstellen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, da es sich bei dem Baumaterial um ein Naturprodukt handelt und der Verkäufer hierauf keinen Einfluss nehmen kann. Es wird darauf hingewiesen, das eine Gewährleistung auf Standfestigkeit nur übernommen werden kann, wenn die Bauelemete nach der Montage

ordnungsgemäß und in einem festgelegten Zeitraum nicht verändert werden. Eine Festigkeit von Einfassungen tritt nach ca. 3 Tagen bei mind. 10 °C ein, eine Festigkeit des Grabmales tritt bei mind. 10 °C nach ca. 6 Tagen ein. In diesen Zeiträumen ist es untersagt, die Bauelemente zu

bewegen. Die Zeiträume verlängern sich bei einer Außentemperatur unter 10 °C enorm !

Folgende Maßtoleranzen bei Fertiganlagen sind fertigungstechnisch bedingt und dürfen

abweichen:

 

Winkelschnitte 0-1 °

Längenmaß 8 mm

Breitenmaß 5 mm

Höhemaß 5 mm

 

 

 

 

 

 

11. Haftungsausschluss

 

Soweit unsere Haftung nicht in Ziffer 8 und Ziffer 10 anderweitig geregelt ist, besteht unsererseits keine Haftung. Wir haften insbesondere nicht aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsanbahnungen oder bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, bei nicht

genehmigten Veränderungen am Kaufgegenstand durch den Kunden, aus Verschulden eines

Erfüllungsgehilfen (auch nicht bei dessen vorsätzlichen Handeln).

 

 

12. Teilunwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind gemeinsam ergänzende Bestimmungen zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

 

 

13. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer ( Auftragsgeber ) und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen für bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Es gelten ausdrücklich für private – oder gewerbliche Käufer unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und sind immer fester Vertragsbestandteil.

 

 

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist für beide Teile 98590 Zillbach. Dies gilt auch für nicht

kaufmännische Vertragspartner ( Privatpersonen ); Wechsel- und Scheckzahlungen auch dann , wenn die Wechsel auf einen anderen Ort zahlbar gestellt sind. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden oder mit diesem Vertrag zusammenhängenden Rechte und Pflichten, auch für Scheck- und Wechselverpflichtungen ist für beide Teile 98590 Zillbach. Wir sind aber auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

15. Datenschutz

Gemäß § 26, Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir alle im

Zusammenhang mit dem Auftrag des Käufers stehenden Daten gespeichert haben und mit der Schufa-Datenbank und Hermes abgleichen.

 

 

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Ende